Zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich verbrauchen und was vertraglich festgelegt wurde. Bevor Ihre Energierechnungen in die Buchhaltung kommen, sollten Sie deshalb über unseren Schreibtisch gehen. Dieser kleine Umweg lohnt sich für Sie: Viele Energierechnungen enthalten Abrechnungsfehler, die wir für Sie identifizieren. So können Sie sich möglicherweise schon bald über einen verminderten Rechnungsbetrag freuen. Wir klären alles Nötige mit Ihrem Lieferanten und halten Sie mit regelmäßigen Reportings über Verbrauch, Preis und Kosten auf dem Laufenden.
Für Sie prüfen wir:
* Eine rechtliche Prüfung nimmt auf Wunsch eine auf Energie(steuer)recht spezialisierte Anwaltskanzlei vor, mit der wir zusammenarbeiten.