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Strompreiskompensation für indirekte CO2-Kosten beim Emissionshandel -

Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument mit dem eine Minderung der Treibhausgasemissionen durch Bepreisung von Zertifikaten erzielt werden soll. Stromintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren bzw. Teilsektoren, deren indirekte CO2-Kosten am Endprodukt bedeutend sind, können von der Strompreiskompensation in Form von Beilhilfen profitieren. Bei diesen Unternehmen besteht ein erhebliches Risiko der Verlagerung der Produktionsstätten und damit ein Verschiebung der CO2-Emissionen in andere Länder. Eine internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie am Standort Deutschland kann durch die Strompreiskompensation gewahrt werden. Unternehmen, die unter nachstehend gelisteten Sektoren und Teilsektoren fallen, können die Beihilfe der Strompreiskompensation beantragen.

 

1. Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium

2. Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen

3. Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien

4. Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn

5. Herstellung von Lederbekleidung

6. Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen einschließlich nahtloser Stahlrohre

7. Herstellung von Papier, Karton und Pappe

8. Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen

9. Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer

10. Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien

11. Baumwollaufbereitung und -spinnerei

12. Herstellung von Chemiefasern

13. Eisenerzbergbau

14. Teilsektoren des Sektors „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“

15. Der folgende Teilsektor des Sektors „Herstellung von Holz- und Zellstoff“: Mechanischer Holzschliff

 

Bei Fragen rund um das Thema Energie sprechen Sie uns gerne an!

Ihre Energieberater der ENC

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